Düngebilanzen, Düngebedarfsermittlungen, Düngeplanung
Düngeverordnung, Meldepflicht, Fristen: Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Unterlagen – von der Düngebedarfsermittlung über Planung und Dokumentation bis zur vollständigen Meldung in ENDO-SH bis 31.03.
Diese Beratung wird von der ÖKORING GmbH angeboten.
Wir unterstützen bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlung, Düngeplanung, Düngedokumentation sowie bei weiteren, nach aktueller Düngeverordnung erforderlichen, zu erstellenden Unterlagen. Auch sind, mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Landesverordnung über die Meldepflicht nach dem Düngerecht, meldeverpflichtete Betriebe verpflichtet bis zum 31.03. alle relevanten Unterlagen für das vergangene Düngejahr in die Meldedatenbank ENDO-SH hochzuladen. Auch hier unterstützen wir entsprechend.







