Förderung Kennarten auf Grünland/ Ökoregelung 5 (ÖR5)
Sichern Sie Ihre ÖR5-Förderung in SH, MV & BB! Wir unterstützen bei der Kennartenkartierung und Nutzung artenreicher Grünlandflächen. Zudem schulen wir Sie individuell zur verpflichtenden Foto-App.
Naturschutz
Grünland
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Diese Beratung wird von der ÖKORING GmbH angeboten.
Kennarten/ ÖR5 in den verschiedenen Bundesländern SH/MV/BB
Über die Ökoregelung 5 (ÖR5) wird der Erhalt artenreicher Grünlandflächen staatlich gefördert.

Für folgende Bundesländer bieten wir unsere Kennarten-Beratung an:
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- Brandenburg
Unser Angebot:
Wir beraten zu Erhalt und Nutzung dieser Flächen und unterstützen bei der Kennartenkartierung – von der Einführung in die Methodik bis zur vollständigen Durchführung.
Bundeslandspezifisch:
Auch die Arbeit mit der verpflichtenden Foto-App, seit 2023 in Schleswig-Holstein sowie nun in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, schulen wir nach Ihrem individuellen Kenntnisstand.
Ihre Ansprechpersonen
Um eine Beratung zum Thema Förderung Kennarten auf Grünland/ Ökoregelung 5 (ÖR5) zu erhalten, können Sie diese Personen kontaktieren.



