AFP 2026: Förderung für Stallbau, Tierwohl und Innenwirtschaft
Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) 2026 werden in Schleswig-Holstein auch Investitionen in die Innenwirtschaft landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
Besonders interessant ist dies für Betriebe, die in Stallbau, Stallumbau, Tierwohlmaßnahmen oder moderne technische Ausstattung investieren möchten.
Während das AFP häufig mit Maßnahmen in der Außenwirtschaft verbunden wird, bleibt die Förderung der Innenwirtschaft ein zentraler Bestandteil des Programms. Gefördert werden insbesondere Investitionen, die zur Verbesserung von Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sowie der Arbeitsbedingungen beitragen.
Gefördert werden unter anderem:
- Neu- und Umbau von Stallanlagen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls
- Gülle- und Wirtschaftsdüngerlager
- technische Anlagen und Betriebsausstattung
- Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen im Stallbereich
Der Zuschuss kann – je nach Vorhaben und Förderbereich – bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro je Projekt.
Die aktuelle Antragsfrist endet am 15. Juni 2026. Voraussetzung ist die vollständige und fristgerechte Antragstellung.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Förderfähigkeit sowie bei der Antragstellung.
Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
Weitere Hinweise zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier.


