AFP 2026: Förderung für Technik zur Beikrautregulierung und Pflanzenschutzapplikation

40 % Zuschuss für moderne Ackerbautechnik sichern: Gefördert werden u. a. Hacktechnik, Striegel und präzise Pflanzenschutzapplikation. Jetzt investieren und profitieren – Antragsfrist in Schleswig-Holstein ist der 15. Juni 2026.


AFP 2026: Förderung für Technik zur Beikrautregulierung und Pflanzenschutzapplikation

Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) 2026 werden in Schleswig-Holstein auch Investitionen in moderne Technik der Außenwirtschaft gefördert.

Besonders interessant ist dies für Betriebe, die in mechanische Beikrautregulierung, Hack- und Striegeltechnik oder präzise Pflanzenschutzapplikation investieren möchten.

Während das AFP häufig mit Stallbaumaßnahmen verbunden wird, umfasst das Programm 2026 auch gezielt technische Investitionen im Ackerbau. Laut Landesportal Schleswig-Holstein sind Ausgaben für Maschinen und Geräte zur Pflanzenschutzanwendung sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung als Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz förderfähig.

Gefördert werden unter anderem:

  • Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung
  • Technik zur präzisen Pflanzenschutzapplikation
  • Verfahren zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft im genannten Förderbereich

Der Zuschuss beträgt 40 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro je Projekt.

Die aktuelle Antragsfrist endet am 15. Juni 2026. Voraussetzung ist die vollständige und fristgerechte Antragstellung.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Förderfähigkeit sowie bei der Antragstellung.

Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Weitere Hinweise zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier.

Ihre Ansprechpersonen für AFP

Thies Rahn

Dipl. Ing. (FH) Thies Rahn

Tilman Bluschke

B. Sc. Ökologische Landwirtschaft; Fleischer Meister Tilman Bluschke

Logo EU und Land SH